Herzlich Willkommen an der 1. Oberschule Kamenz
Herzlich Willkommen
an der
1. Oberschule Kamenz
Liebe Schülerinnen, liebe Schüler, liebe Eltern,
"Das Lernen hört niemals auf. Es gibt immer etwas Neues zu entdecken und zu verstehen." (Mahatma Gandhi)
in diesem Sinne begrüßen wir, das Team der 1. Oberschule Kamenz, alle Schüler und Eltern zum neuen Schuljahr.
Wir wünschen unseren Kindern viel Kraft, viel Enthusiasmus, viel Spaß und maximale schulische Erfolge.
Liebe Schülerinnen, liebe Schüler, liebe Eltern,
"Das Lernen hört niemals auf. Es gibt immer etwas Neues zu entdecken und zu verstehen." (Mahatma Gandhi)
in diesem Sinne begrüßen wir, das Team der 1. Oberschule Kamenz, alle Schüler und Eltern zum neuen Schuljahr.
Wir wünschen unseren Kindern viel Kraft, viel Enthusiasmus, viel Spaß und maximale schulische Erfolge.
Qualitätssiegel zum 3. Mal erfolgreich verteidigt!
im Jahre 2008 haben wir erstmalig das Qualitätssiegel für berufliche Orientierung erhalten.
Dieses Jahr konnten wir das Siegel zum 3. Mal verteidigen und gehören damit zu den wenigen Schulen (ca. 10%),
die sich für berufliche Orientierung der Schüler stark machen.
Seit über 20 Jahren arbeiten wir gemeinsam mit unseren Schülern, Eltern, Lehrern, den Unternehmen und der Agentur für Arbeit für eine erfolgreiche beruflichen Zukunft unserer Kinder.
Wir bedanken uns bei allen Beteiligten und unseren vielen, vielen Kooperationspartnern für die jahrelange Unterstützung, das Engagement und den Erfahrungsaustausch. Vielen Dank!
Das Team der 1. Oberschule Kamenz
Kostenlose Online-Nachhilfe mit bidi - Aufholen nach Corona
Die Landesregierung Sachsen stellt für das Maßnahmenprogramm Aufholen nach Corona Gelder für Nachhilfeunterricht zur Verfügung..
Jeder Schüler/in kann die Fördermaßnahmen zum Abbau von Lernrückständen in Anspruch nehmen.
Das Team der 1. Oberschule Kamenz
Projekte und Mitgliedschaften
Projekte und Mitgliedschaften
Umsetzung Sächsisches Transparenzgesetz (SächsTranspG)
Seit 1. Januar 2023 ist das Sächsische Transparenzgesetz vom 19. August 2022 (Sächs-GVBl. S. 486) in Kraft. Es gewährt jeder Person ein Recht auf Zugang zu den bei einer transparenzpflichtigen Stelle im Freistaat Sachsen verfügbaren Informationen, soweit keine Ausnahme gilt (Transparenzanspruch). Schulen sind transparenzpflichtige Stellen nur, soweit Informationen über den Namen von Drittmittelgebern, die Höhe der Drittmittel und die Laufzeit der mit Drittmitteln finanzierten abgeschlossenen Forschungsvorhaben betroffen sind.